hans roser haus

Brandschutzplanung Hans-Roser-Haus (Seniorenheim) Roth
Erfolgen in Bestandsgebäuden Nutzungsänderungen, so ist ein Bauantrag laut Bauvorlagenverordnung einzureichen, der nach §11 Bauvorlagenverordnung einen Brandschutznachweis erfordert.
Alle den Bau betreffenden brandschutztechnischen Komponenten werden mit dem aktuell gültigen Recht auf Richtigkeit überprüft.
Dies ist schriftlich und zeichnerisch darzustellen.

Kommentare sind deaktiviert.